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VI. Joins (Verknüpfungen)

 
1. Das Join - Konzept
Vielleicht haben Sie schon bemerkt, daß alle bisher verwendeten SOL-Anweisungen auf
nur einer Tabelle beruhen.
Dies ist jedoch nicht Bedingung. Sie können mit Leichtigkeit auch Daten selektieren, die aus mehreren Tabellen stammen. Das Konstrukt, das uns dies ermöglicht, nennt man Join.
Ein Join ist immer dann notwendig, wenn Daten in mehreren Tabellen gehalten werden,
diese Tabellen aber in einer Beziehung zueinander stehen und daher zusammen angezeigt werden müssen. Diese Beziehung wird meist über die Primärschlüssel- und Fremdschlüsselspalten realisiert.
Primärschlüssel ist ein Attribut oder eine Attributkombination, die eindeutig (UNIQUE) ist und keine NULL-Werte annehmen darf.
Ein Fremdschlüssel ist ein Attribut (oder eine Attributkombination), das seine Werte aus dem Wertebereich eines Primärschlüssels oder einer UNIQUE-Spalte(nkombination) ableitet.
In den Beispieltabellen EMP und DEPT ist die Beziehung über die Spalte DEPTNO modelliert, die in der DEPT- Tabelle Primärschlüssel und in der EMP -Tabelle Fremdschlüssel ist.
Man unterscheidet zwischen EOUI-, NON EOUI-, SELF- und OUTER-Join. EOUI-Join bedeutet, daß die Join-Bedingung mit dem Gleichheitsoperator (=) gebildet wurde, was si- cherlich den häufigsten Fall darstellt. NON EOUI-Join bedeutet, daß ein beliebiger Opera- tor in der Join-Bedingung vorkommt.
SELF-Join bedeutet, daß eine Tabelle mit sich selbst verknüpft wird. Hier ist es notwen- dig, den Tabellen in der FROM-Klausel des SELECT-Statements alternative Tabellenbe-
zeichnungen (table aliases) zuzuweisen.
Im OUTER-Join werden auch Datensätze, die der Join-Bedingung nicht genügen, in den Ergebnisreport mit einbezogen.
Es ist möglich, diese verschiedenen Join-Möglichkeiten zu kombinieren. Ein EQUI-Join kann auch ein SELF- und ein OUTER-Join sein.
Es können auch mehr als zwei Tabellen in einem Join vorkommen, bei n Tabellen müssen mindestens n-l Join-Bedingungen formuliert werden.
 
 
 
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     

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